Mit dem Jahressteuergesetz 2009 sollen die Prävention und die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, sollen bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden. Das können externe Kurse oder betriebliche Angebote wie Rückenschulungen sein.